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Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg