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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Landratsamt Coburg

FB 21 Soziale Leistungen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
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Lauterer Str. 60
96450 Coburg

Postanschrift

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96412 Coburg