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Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Blumenstraße 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen