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Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Wittelsbacherstr. 55
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim