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Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Weitere Infos siehe:
Gabelsbergerstraße 24
96215 Lichtenfels
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels