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Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
und
12:00 Uhr - 16:00 Uhrund
12:00 Uhr - 16:00 Uhrund
12:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dr.-Grundler-Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
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