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Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
und
13:30 Uhr - 16:00 UhrAktuell nur nach Terminvereinbarung
Herrenstr. 18
94469 Deggendorf
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