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Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Krankenhausstr. 70a
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm