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Wenn Sie als ausländisches Luftfahrunternehmen Flüge nach Deutschland durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.
Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und fortentwickeln. Das Luftsicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Luftfahrtunternehmen anwendet, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dazu, um Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
Als ausländisches Luftfahrtunternehmen, das beabsichtigt, Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen, müssen Sie ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zur Zulassung vorlegen.
Warum brauche ich die Zulassung?
Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm ist eine Voraussetzung für die Erteilung
Wie lange ist das zugelassene Luftsicherheitsprogramm gültig?
Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm für ausländische Luftfahrtunternehmen ist unbegrenzt gültig.
Spätestens 5 Jahre nach der Zulassung wird aber geprüft, ob das Luftsicherheitsprogramm es noch den dann geltenden Vorschriften entspricht.
Sie sind daher verpflichtet, alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.
Welche Ausnahmen gibt es?
In folgenden Fällen kann von einer Zulassung des Luftsicherheitsprogramms abgesehen werden:
Die Ausnahmen gelten nicht für die Zulassung von Sonder-Luftsicherheitsprogrammen für Einflüge nach Berlin.
Wenn keine Luftsicherheitsbeauftragten benannt wurden oder die antragsstellende Person nicht der oder die Luftsicherheitsbeauftragte ist:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Um die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Gebühr: 500 EUR - 5.000 EUR
Die Gebühr ist abhängig von der Größe des Luftfahrzeugs und von dem Inhalt des Luftsicherheitsprogramms.
Es gibt keine Frist.
Luftfahrtunternehmen sind dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.
Wenn Sie als ausländisches Luftfahrtunternehmen Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.
Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmens Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.
Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.