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Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses

Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

Gemeinde Oberammergau

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Ludwig-Thoma-Str. 10
82487 Oberammergau

Postanschrift

Postfach 20
82482 Oberammergau