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Grundstück; Informationen zur Enteignung

Als Enteignung wird die teilweise oder vollständige Entziehung des Eigentums i. d. R. an Grundstücken oder Rechten durch einen hoheitlichen Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bezeichnet.

Landratsamt Eichstätt

Abt. 4 - Bauwesen, Natur- und Umweltschutz, Wasserrecht, Veterinärwesen

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