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Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung

Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen dienen, werden gefördert.

Formulare

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Regierung von Schwaben
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Leistungsdetails

Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule – Sicher nach Hause".

Antragsberechtigt sind ausschließlich die beiden oben genannten Organisationen.

Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen zu stellen.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration