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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 62 - Gewerberecht, Gaststättenrecht, Glücksspielrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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