Logo Bayernportal

Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hindenburgstr. 43
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563
82467 Garmisch-Partenkirchen