Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.
Wenn Sie selbständig ein Gewerbe als:
ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle.
Die verschiedenen Tätigkeiten grenzen sich wie folgt voneinander ab:
Die Erlaubnis kann einer natürlichen Person oder einem Unternehmen erteilt werden. Diese Auswahl treffen Sie auf dem Antragsformular.
Ihre Erlaubnis kann auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Verwaltung zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie Ihr Gewerbe auch anmelden.
Für die Erlaubnis stellen Sie einen Antrag, der von der zuständigen Behörde geprüft wird.
keine
Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Unterlagen einige Wochen.