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Um als Gefahrgutbeauftragte/r bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer erteilt.
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein/eine Gefahrgutbeauftragte/r bestellt werden. Der Schulungsnachweis der/des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für den:
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.
Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.
Grundprüfung
Verlängerungsprüfung
Ergänzungsprüfung
Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer, bei der Sie die Prüfung ablegen.
Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.