Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben, müssen Sie dies anzeigen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach
Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach
Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugsportgeräte (UL) gespeichert. ULs sind:
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden.
Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.
Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.
Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert.
Zu den Ultraleichtflugsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 Kilogramm.
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.
keine
Die Änderung im Luftsportgeräteverzeichnis müssen Sie schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen:
Gebühr: 25 EUR
Es gibt keine Frist.
In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.