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Luftsportgeräteverzeichnis; Beantragung der Änderung bei Erwerb eines Ultraleichtfluggeräts oder bei Kennzweichenwechsel

Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben, müssen Sie dies anzeigen.

Formulare

Für Sie zuständig

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Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig

Postanschrift

Hermann-Blenk-Str. 28

38108 Braunschweig

E-Mail

info@daec.de

Telefon

+49 531 23540-0

Webseite

www.daec.de

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Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach

Postanschrift

Mühlweg 9

71577 Großerlach-Morbach

E-Mail

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Webseite

www.dulv.de

Leistungsdetails

Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugsportgeräte (UL) gespeichert. ULs sind:

  • Ultraleichtflugzeuge,
  • Ultraleichthubschrauber und
  • Tragschrauber gespeichert.

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden. 

Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.

Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.

Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert. 

Zu den Ultraleichtflugsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 Kilogramm. 

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
  • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
  • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.

keine

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
    • alter Eintragungsschein (Original) bei Eigentümerwechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens und Anschriftenänderung des Eigentümers
    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung (Original) bei Sitz der natürlichen oder juristischen Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
    • neue Versicherungsbestätigung (Original) bei Halterwechsel
    • bei Mitteilung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original

Die Änderung im Luftsportgeräteverzeichnis müssen Sie schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: 

  • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
  • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
    • per Post oder 
    • per E-Mail an die Adresse Ihres zuständigen Luftsportverbands.
  • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.


Gebühr: 25 EUR

Es gibt keine Frist.

In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

Stand: 15.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Digitales und Verkehr