Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben müssen Sie dies anzeigen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
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Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach
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Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden.
Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.
Ebenso müssen Sie es mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.
Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert.
Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragsschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 kg.
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitzuführen.
keine
Die Änderung im Luftportgeräteverzeichnis müssen Sie schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen.
Eintragung ins Flugsportgeräteverzeichnis: EUR 80,00
Änderung der Eintragung: EUR 25,00
keine
In der Regel dauert die Bearbeitung 3-5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.