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Radioaktivität; Beratung

Die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bevölkerung auch in Fragen der Wirkung ionisierender Strahlung.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 45 Technischer Umweltschutz, Staatl. Abfallrecht

Leistungsdetails

Wenn Sie Fragen zur Wirkung ionisierender Strahlung (künstliche und natürliche radioaktive Stoffe) auf den Menschen oder auf die Umwelt haben, können Ihnen die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden mit Rat und Tat zur Seite stehen. Übersichtsmessungen können die Umweltschutzingenieure teilweise mit eigenen Messgeräten selbst vornehmen, bei Fragen zur Radioaktivität in Lebensmitteln (z. B. Wild, Pilze) werden Ihre Verdachtsproben an die zuständigen Untersuchungslabors weitergeleitet. Sollte der Umweltschutzingenieur einmal selbst nicht mehr weiter wissen, so kann er Ihnen kompetente Ansprechpartner benennen, an die Sie sich dann mit Ihren Fragen wenden können.

Stand: 17.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz