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Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Landratsamt Schwandorf

Kraftfahrzeugzulassungsstelle

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf

Postanschrift

Postfach 1549
92406 Schwandorf