Logo Bayernportal

Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Landratsamt Deggendorf

Straßen- und Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Aktuell nur nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Herrenstr. 18
94469 Deggendorf

Postanschrift

Postfach 1555
94455 Deggendorf