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Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2GweO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Nichtangebotene Leistungen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind (nach vorhergehender, telefonischer Absprache) selbstverständlich möglich und in Einzelfällen - z. B. bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder in vertraulichen Angelegenheiten - erwünscht! Dadurch wird dem Bürger eine eingehende und fundierte Beratung gewährleistet.

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83661 Lenggries

Postanschrift

Rathausplatz 1
83661 Lenggries