Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2GweO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid