Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2GweO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
und
15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Münchner Str. 5
85649 Brunnthal
Postfach 1152
85647 Brunnthal