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Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2GweO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Große Kreisstadt Bad Kissingen

Referat II-3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen

Postanschrift

Postfach 2260
97688 Bad Kissingen