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Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden

Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.

Online-Verfahren & Formulare

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Leistungsdetails

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen:

    • für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden
    • für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

Antrag online stellen:

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses aus.
  • Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise zum Beispiel über Ihren Bezug von Bürgergeld hoch.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an.
    • Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, bestätigen Sie die Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels mit PIN oder Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER). Senden Sie den Antrag online ab.
    • Wenn Sie den Antrag als bevollmächtigte Stelle stellen, bestätigen Sie Ihre Anmeldung mit „Mein Unternehmenskonto“ und Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat. Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

 Antrag per Post:

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

  • Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.
  • Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.

3 bis 4 Wochen

Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand: 23.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bundesministerium des Innern