Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.
Mit dem Antrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses einmalig wiederholen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Streitfeldstr. 39
81673 München
Streitfeldstr. 39
81673 München
Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.
Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte.
Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen:
Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.
Antrag online stellen:
Antrag per Post:
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.
Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.