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Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hofmannstraße 51
81379 München
(Gebäude D)
80534 München
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten zunächst sogenannte Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG.
Halten sich AsylbLG-Leistungsberechtigte seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie Leistungen wie Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben außerdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Art der Leistungsgewährung (Sachleistung, Bezahlkarte, Geldleistung, unbare Abrechnung etc.) ist u.a. abhängig von der Art der Unterbringung. Soweit rechtlich zulässig und möglich werden die Leistungen in Bayern als Sachleistungen gewährt. Ansonsten grundsätzlich über Bezahlkarte.
Weiterführende Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das allein über den Asylantrag entscheidet.
Leistungsberechtigt sind beispielsweise Ausländer, die nach Deutschland eingereist sind und sich im Asylverfahren befinden. Daneben haben Ausländer, die im Asylverfahren als Asylberechtigte abgelehnt wurden, aber weiterhin in Deutschland bleiben können, da ein Ausreisehindernis besteht, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.
Die Unterbringung der Asylbewerber wird durch das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen gewährleistet; durch einen externen Ansprechpartner vor Ort (z.B. Verein Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.) erhalten die Bewerber zusätzliche Unterstützung bei der Erledigung täglicher Aufgaben. Weiterhin werden Leistungen für Verpflegung (teilweise in Form von Barzahlungen und teilweise als Gruppenverpflegung in der Unterkunft) und Bekleidung sowie ein Taschengeld gewährt, das die Mobilität und den Kauf von notwendigen Gesundheits- und Körperpflegemitteln und von Waren des täglichen Gebrauchs ermöglicht. Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen gewährleistet außerdem die Krankenversorgung sowie die notwendigen Behandlungen bei Schwangerschaft und Entbindung.
Die Asylsozialberatung wird in unserem Landkreis vom Verein Hilfe von Mensch zu Mensch e.V. durchgeführt.
Leistungsberechtigt nach § 1 Abs. 1 AsylbLG sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG besitzen, die ihnen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 erteilt wurde, oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 oder Abs. 4 des AufenthG besitzen, die nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 ausgestellt wurde, und bei denen weder eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 AufenthG oder nach § 16 des AsylG durchgeführt worden ist, noch deren Daten nach § 3 Abs. 1 des AZR-Gesetzes gespeichert wurden; das Erfordernis einer erkennungsdienstlichen Behandlung gilt nicht, soweit eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 AufenthG nicht vorgesehen ist.
Beachten Sie bitte die verschiedenen Anlaufstellen für Ihr Anliegen:
Das Asylwesen ist für Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Diese Hilfe beinhaltet monatliche Auszahlungen entsprechend den jeweiligen Regelsätzen sowie Krankenhilfe. Das Asylwesen ist ebenfalls zuständig für die Ausstattung der Asylbewerber-Unterkünfte, die Organisation und Belegung der Unterkünfte sowie für den laufenden Betrieb.
Das Ausländer-Amt ist für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltstitel zuständig, sowie für die Erteilung von migrationsrechtliche Auflagen, wie zum Beispiel die Auflage zur Wohnpflicht im Stadt- und Landkreis. Es ist auch für den Vollzug von Abschiebungen zuständig. Die Ausländer-Behörde begleitet die Asylbewerber während des Verfahrens, vollzieht die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und entscheidet in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitserlaubnis-Anträge von Asylsuchenden.
Das Jugendamt ist für die Betreuung von unbegleiteten Minderjähren (umA) zuständig. Aktuell fliehen viele Menschen vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern und suchen Schutz in Deutschland. Darunter befinden sich auch viele junge Menschen, die ohne ihre Eltern geflohen sind und in unser Land einreisen. Diese Minderjährigen genießen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besonderen Schutz und Fürsorge. Aus diesem Grund werden sie im Allgemeinen in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht, die zumeist von Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern geleitet werden. Neben der Versorgung steht die Vermittlung von Deutschkenntnissen, die Eingliederung in Schule und die Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive im Mittelpunkt der Betreuung.
Das Jobcenter ist für die Auszahlung von Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch 2 zuständig. Menschen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel erhalten neben Geldleistungen auch eine umfangreiche Förderung zur Aufnahme einer Arbeit. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen so können Sie eine Antrag auf Bürgergeld stellen. Den Antrag können Sie elektronisch oder persönlich im Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen stellen.
Weiterführende Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das allein über den Asylantrag entscheidet.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragt werden.