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Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen; Beantragung einer Förderung

Schüler an Mittelschulen werden ab der 7. Jahrgangsstufe im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung mit Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) intensiv auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet werden. Diese Maßnahmen werden gefördert.

Formulare

Für Sie zuständig

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82362 Weilheim i.OB

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Pütrichstraße 10

82362 Weilheim i.OB

Regierung von Oberbayern

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80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.

Im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung an Mittelschulen durchgeführte Maßnahme können auf Antrag gefördert werden.

Ergänzung: Regierung von Oberbayern

Die Beantragung und Bestellung der Berufsorientierungsmaßnahmen erfolgen in Oberbayern über die Staatlichen Schulämter. Somit ist das u.g. Formular nicht erforderlich.

Der Antrag auf Förderung ist über das Schulamt bei der Regierung einzureichen.

Stand: 04.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus