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Hygienekontrolleur/Hygienekontrolleurin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

In Bayern sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Z2.1 - Personal

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Sie sind überwiegend in folgenden Bereichen tätig:

  • Infektionsschutz
  • Infektionshygiene in Krankenhäusern und weiteren öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen
  • Trinkwasserhygiene, Badebeckenwasserhygiene, Badegewässerhygiene
  • Umwelthygiene
  • Überwachung der entsprechenden Einrichtungen, Ermittlungen, Beratung von Betreibern und Betroffenen, gegebenenfalls Veranlassung von Abhilfe- und Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung

Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung finden Sie unter "Weiterführende Links".

Die staatlichen Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der etwa zweijährigen Ausbildungsdauer werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin leisten sie Praktika in einem Krankenhaus sowie einem Badebeckenbetrieb und einer Trinkwasserversorgungsanlage ab. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 6) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mittlerer Schulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene förderliche Berufsausbildung
  • uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
  • Führerschein der Klasse B
  • fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis

Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:

  • gesundheitliche Eignung
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Verfassungstreue
  • charakterliche Eignung
  • Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich.

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien

Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Stand: 18.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration