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Familienplanung; Beantragung einer kommunalen Förderung

Kommunen können finanzielle Hilfen für die Familienplanung gewähren (z. B. aus dem Familienplanungsfonds).

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Leistungsdetails

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt oder - soweit sie von der Behörde erfasst wurden - nachfolgend.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales