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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung

Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

Für Sie zuständig

Sonstiges

Leistungsdetails

Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.

Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.

Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Die Stadt Bad Kissingen veröffentlicht ihre amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen. Das Amtsblatt erscheint freitags in den ungeraden Kalenderwochen, d.h. es erscheint 14-tägig.

Die aktuelle, sowie zurückliegende Ausgaben des Amtsblatt des Landkreis Bad Kissingen stehen Ihnen auf Landkreis Bad Kissingen (landkreis-badkissingen.de) zur Verfügung.

  • Amtliche Bekanntmachungen der Regierung; Veröffentlichung

    Im Amtsblatt der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen der Regierung, des Bezirks, der regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände veröffentlicht. Im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen aus dem Schulbereich veröffentlicht.

Stand: 03.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration