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Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Das Amtsblatt der Stadt Erlangen - Die amtlichen Seiten - erscheint in der Regel zwei Mal im Monat. Es enthält Satzungen, Verordnungen, Bekanntmachungen, öffentliche Ausschreibungen sowie den jeweils aktuellen Sitzungskalender. Die amtlich verkündete Fassung von Die amtlichen Seiten ist die Druckausgabe. Ein gedrucktes Exemplar liegt u.a. in der Pressestelle auf. Der Newsletter "Die amtlichen Seiten" informiert über neue Ausgaben. Er kann hier kostenlos bestellt werden.
Das Amtsblatt der Stadt Erlangen wird im Internet eingestellt und dort jedoch lediglich nachrichtlich veröffentlicht (nicht amtliche Fassung). Die amtlich verkündete Fassung von "Die amtlichen Seiten" ist weiterhin die Druckausgabe. Ein gedrucktes Exemplar liegt u.a. in der Pressestelle aus.
Mit dem Link unter "Weiterführende Links" kann der Newsletter "Die amtlichen Seiten" kostenlos bestellt werden.
Im Amtsblatt der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen der Regierung, des Bezirks, der regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände veröffentlicht. Im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen aus dem Schulbereich veröffentlicht.