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Ein sicherer Schulweg muß das Ziel aller Verantwortlichen sein. Kinder müssen als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihren Schulweg sicher bewältigen können. Hierzu vorhandene Fragen können mit Experten vor Ort geklärt werden.
Schulkinder nehmen auf unterschiedliche Art und Weise am öffentlichen Straßenverkehr teil. Sowohl als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw, als auch als Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie Tag für Tag unterwegs.
Zu jeder Beförderungsform kann es im Einzelfall Fragen geben. Vor Ort gibt es für Sie Ansprechpartner. Fragen Sie bei Ihrer Schule, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei nach. Dort gibt es Spezialisten - wie den Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten (ÖVSB) -, der die Verkehrsverhältnisse vor Ort kennt und vorhandene Fragen umfassend und schnell beantworten kann.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es an der Grundschule anmelden.
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.