Wenn Sie als Unternehmen im Rahmen der sicheren Lieferkette eine Dienstleistung erbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen entsprechenden Status beantragen.
Verpflichtungserklärung zur Behandlung von Verschlusssachen (vor allem Beschlüsse)
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Vertretungsvollmacht, um im Namen der antragsstellenden Firma handeln zu dürfen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Um die sichere Behandlung und Weitergabe von Waren, die auf dem Luftweg innerhalb der Europäischen Union (EU) befördert werden sollen, sicherzustellen, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
Unternehmen, die innerhalb der EU Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln und einen Betriebsstandort in Deutschland haben, müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Status beantragen.
Folgende Status werden durch das LBA für die sichere Lieferkette zugelassen:
Um einen Status zu erhalten, müssen Sie eine oder einen Sicherheitsbeauftragten benennen, ein Sicherheitsprogramm erstellen und eine Vor-Ort-Kontrolle durchlaufen.
Das Sicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Unternehmen anwendet, um die europäischen Vorgaben, die an den Status gestellt werden, zu gewährleisten. Die Vor-Ort-Kontrolle prüft, ob die Maßnahmen zur Wahrung der Luftsicherheit am Betriebsstandort gemäß dem Sicherheitsprogramm umgesetzt werden.
Mit einem erteilten Status für die sichere Lieferkette erstellt das LBA Ihnen für einen Ihrer Betriebsstandorte einen Zulassungsbescheid. Für jeden Ihrer Betriebsstandorte ist eine separate Zulassung erforderlich.
wahlweise:
bei Beantragung der Status reglementierter Beauftragter und bekannter Versender, wenn ein solches Zertifikat vorliegt:
bei Beantragung des Status reglementierter Beauftragter:
bei Beantragung des Status bekannter Versender:
bei Beantragung des Status Transporteur:
bei Beantragung des Status reglementierter Lieferant:
bei Vertretung:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Sie können die Zulassung eines Status für die sichere Lieferkette online beantragen:
Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Zulassung als Stelle der sicheren Lieferkette neue Gebührenpflichten.
Die Gebühren setzen sich aus Festbetragsgebühren und zeitabhängigen Gebühren zusammen, die für die jeweiligen Amtshandlungen erhoben werden. Ferner werden die im Rahmen von Dienstreisen anfallenden Aufwendungen für Auslagen in Rechnung gestellt.
Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung.
Mögliche Zahlungsweisen per giropay und per Überweisung.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
§ 9a Abs 2 LuftSiG i. V. m. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung des Einsatzes der Luftsicherheitsausrüstung im Rahmen der sicheren Lieferkette beantragen.
Sie als Unternehmen, das über einen entsprechenden Status in der sicheren Lieferkette verfügt, können eine Änderung oder Verlängerung dieses Status beantragen oder diesen zurückgeben.