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In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.
Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
Do: 07:30 - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Postfach 1660
95307 Kulmbach