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Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendgerichtshilfe.

Stadt Fürth

Jugendhilfe im Strafverfahren

Öffnungszeiten

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90762 Fürth

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