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In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
82317 Starnberg