Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg