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In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
91205 Lauf a.d.Pegnitz