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Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

Landratsamt Nürnberger Land

SG 43 - Amt für Familie und Jugend

Öffnungszeiten

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Allgemein

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7:30 Uhr - 16:00 Uhr
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