Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Rothenburger Straße 29
90513 Zirndorf
Rothenburger Straße 29
90513 Zirndorf
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.
Die Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie beantragen, wenn
Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Kursbeginn einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Der Antrag auf Kostenbefreiung kann gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder dem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Sprachstunden des Integrationskurses gestellt werden.
Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.
Den Antrag auf Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie online oder schriftlich beim BAMF beantragen.
Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Ihren Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online direkt über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Onlineverfahren:
Schriftlich per Post:
Es fallen keine Kosten an.
Eine Antragstellung ist in der Regel vor Kursbeginn erforderlich.
Teilnahmeberechtigte, die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, sind verpflichtet, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unverzüglich mitzuteilen, wenn ihnen die oben beschriebenen Leistungen oder Hilfen nicht mehr gewährt werden, die Höhe ihres Bruttoentgelts die für sie geltenden Werte übersteigt oder die Umstände weggefallen sind, die zur Annahme einer unzumutbaren Härte geführt haben.
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.
Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.