Sie als Unternehmen, das über einen entsprechenden Status in der sicheren Lieferkette verfügt, können eine Änderung oder Verlängerung dieses Status beantragen oder diesen zurückgeben.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Vertretungsvollmacht, um im Namen der antragsstellenden Firma handeln zu dürfen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Unternehmen, die über einen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Status der sicheren Lieferkette verfügen, müssen sicherstellen, dass das Sicherheitsprogramm für die Betriebsstandorte während des jeweiligen Zulassungszeitraumes immer aktuell ist.
Das Sicherheitsprogramm muss daher fortlaufend aktualisiert und dem Luftfahrt-Bundesamt zur Zulassung der Änderung vorgelegt werden.
Änderungen am Sicherheitsprogramm betreffen beispielsweise:
Hinweis: Sie müssen Ihrem Antrag auf wiederholende Zulassung ebenfalls ein aktuelles Sicherheitsprogramm beifügen. Rückgabe eines vorhandenen Status:
Wenn Sie den Status für einen Betriebsstandort nicht mehr benötigen, weil beispielsweise die Tätigkeit dort eingestellt wurde oder die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können, müssen Sie den Status zurückgeben.
Unter Umständen werden Ihre Änderungen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Grundlage für eine Genehmigung der Änderung oder wiederholten Zulassung (Verlängerung) ist ein, den aktuellen Gegebenheiten entsprechendes, Sicherheitsprogramm. Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie einen Bescheid.
bei Änderungen oder Verlängerung der Zulassung Ihres Status:
bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragte oder den Sicherheitsbeauftragten oder die Vertretenden betreffen, zusätzlich:
bei Änderungen betreffend Ihrer Unternehmensdaten (wahlweise):
bei Beantragung in Vertretung:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Sie können die Änderung der Zulassung eines Status für die sichere Lieferkette online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
Per Post oder Fax:
Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens durch die Behörde einen Bescheid. Falls erforderlich werden auch die zu veröffentlichen Daten (zum Beispiel in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette) des Betriebsstandortes angepasst.
Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Änderung und Verlängerung Ihres Status als Stelle der sicheren Lieferkette neue Gebührenpflichten.
Die Gebühren richten sich nach Luftsicherheitsgebührenverordnung.
Mögliche Zahlungsweisen per giropay oder per Überweisung.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie als Unternehmen im Rahmen der sicheren Lieferkette eine Dienstleistung erbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen entsprechenden Status beantragen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung des Einsatzes der Luftsicherheitsausrüstung im Rahmen der sicheren Lieferkette beantragen.