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In Strafsachen geringerer Bedeutung kann die Staatsanwaltschaft - außer bei Jugendlichen - anstelle der Erhebung einer Anklage bei der Strafrichterin bzw. dem Strafrichter den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren ohne Hauptverhandlung. Legt der Beschuldigte allerdings gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl Einspruch ein, wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Bei dem daraufhin ergehenden Urteil ist das Gericht an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden; die Entscheidung kann daher für den Beschuldigten auch ungünstiger ausfallen.
Gegen den Strafbefahl kann binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch eingelegt werden.
Einspruch
Sie können eine Anzeige erstatten, wenn Sie glauben, dass eine Straftat geschehen ist. Eine Online-Anzeigeerstattung ist unter anderem bei Online-Auktionsbetrug und bei bestimmten Straftaten im Zusammenhang mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen möglich.
Die Strafkammern der Landgerichte entscheiden über die Berufungen gegen die amtsgerichtlichen Strafurteile der Strafrichterin bzw. des Strafrichters und des Schöffengerichts.
Die Strafkammern der Landgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter schwerwiegender Strafsachen zuständig.