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Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und wichtige Änderungen bei den Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen zu melden. Dies gilt für alle Betriebe, die auf einer der Stufen der Verarbeitung, Produktion oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind.
Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:
Um eine weitgehende Überwachung der Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion sicherzustellen, hat die EU eine Registrierpflicht des Lebensmittelunternehmers eingeführt.
Alle Lebensmittelunternehmen sind daher der zuständigen Behörde zwecks Eintragung zu melden. Auch wichtige Änderungen der Tätigkeit oder die Abmeldung eines Betriebes sind anzeigepflichtig, um die Kenntnisse über die Betriebe stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Dabei ist es gleichgültig, ob dieTätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht und ob das Unternehmen öffentlich oder privat ist. Hierzu zählen u. a. Gastronomie- und Imbissbetriebe, Bäckereien, Metzgereien, der Handel mit Lebensmitteln (auch Nahrungsergänzungsmittel) sowie Jäger.
Als Meldung gelten auch die Gewerbe-Anmeldung bzw. Gewerbe-Abmeldung beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr.
Lebensmittelunternehmer, die kein Gewerbe ausüben (z. B. Jäger, Vereine o.ä.) müssen das Lebensmittelunternehmen beim Umwelt- und Rechtsamt der Stadt Regensburg anmelden.
Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.