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Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Kelheim

Hausanschrift

Bahnhofstraße 30
93309 Kelheim

Postanschrift

Bahnhofstraße 30

93309 Kelheim

Telefon

+49 9441 5042-0

Polizeiinspektion Mainburg

Hausanschrift

Freisinger Straße 16
84048 Mainburg

Postanschrift

Postfach 1267

84043 Mainburg

Telefon

+49 8751 8633-0

Polizeipräsidium Niederbayern

Hausanschrift

Wittelsbacherhöhe 9/11
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 661

94306 Straubing

Telefon

+49 9421 868-0

Leistungsdetails

Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

  • Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung
    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Stand: 03.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration