Logo Bayernportal

Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Bad Tölz

Hausanschrift

Prof.-Max-Lange-Platz 7
83646 Bad Tölz

Postanschrift

Postfach 1740

83637 Bad Tölz

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Hausanschrift

Kaiserstraße 32
83022 Rosenheim

Postanschrift

Kaiserstraße 32

83022 Rosenheim

Telefon

+49 8031 200-0

Polizeistation Kochel am See

Hausanschrift

Am Oberried 1
82431 Kochel a.See

Postanschrift

Postfach 1740

83637 Bad Tölz

Leistungsdetails

Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

  • Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung
    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Stand: 03.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration