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Kriegsopferversorgung; Beantragung einer Abfindung bei Wiederverehelichung

Bei Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft können Kriegerwitwen eine Abfindung beantragen.

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Leistungsdetails

Geht die Witwe eine neue Ehe ein, so erlischt ihr Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Anstelle des Versorgungsanspruchs erhält sie eine einmalige Abfindung. Diese beträgt das Fünfzigfache der im Monat der Eheschließung zustehenden Grundrente. Der Versorgungsanspruch lebt wieder auf, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird; infolge der neuen Ehe erworbene Renten- und Unterhaltsansprüche sind auf die wiederaufgelebte Witwenrente anzurechnen.

Sie haben wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet.

Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

keine

keine

Stand: 29.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales