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Volkshochschule; Zahlung der Gebühren

Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.

Für Sie zuständig

Landratsamt Unterallgäu

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Leistungsdetails

Für den Besuch von Kursen oder Veranstaltungen der Volkshochschule werden in der Regel Gebühren erhoben, die bei der Anmeldung zu entrichten sind.

Informationen über die Gebühren, die Ermäßigungen und Gebührenerstattung finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gebühren werden je Kurs oder Veranstaltungen angegeben.

Die Gebührensatzung der Volkshochschule und die Gebühren je Kurs finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.

  • Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung
    Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
    Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales