Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Wenn Sie als Steuerberaterin, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird, sind einzutragen:
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
Urkunden sind in beglaubigter Abschrift/Kopie vorzulegen, sofern sie der zuständigen Steuerberaterkammer noch nicht vorliegen oder Ihre Angaben anhand an anderer Stelle eingeholter Informationen nicht zu verifizieren sind. Gegebenenfalls wird die zuständige Kammer Sie deshalb nach Einreichung des Antrags auffordern, beglaubigte Abschriften nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) postalisch zu übersenden. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.
Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Die Übermittlung des Erfassungsbogens ist gebührenfrei.
keine