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Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossene Partnerschaft.
Seit dem Jahr 2001 hatten Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, die Möglichkeit, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit einzugehen. In Bayern wurde die Lebenspartnerschaft durch Erklärung vor dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin oder vor einem Notar oder einer Notarin begründet. Die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen konnten hierbei oder zu einem späteren Zeitpunkt einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.
Mit einer eingegangenen Lebenspartnerschaft sind verschiedene Rechtsfolgen verbunden, z. B. Pflicht zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung, Anspruch auf Unterhalt, Folgen für den Güterstand sowie die Erbfolge.
Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft erfolgt auf Antrag eines oder beider Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen durch richterliche Entscheidung.
Seit dem 1. Oktober 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Hintergrund ist, dass seit diesem Zeitpunkt gleichgeschlechtlichen Paaren ebenso wie verschiedengeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der Eheschließung offensteht. Bereits eingegangene Lebenspartnerschaften bleiben aber selbstverständlich bestehen. Wenn die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner dies möchten, können sie die Lebenspartnerschaft durch gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten in eine Ehe umwandeln.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen.